Leitbild

Unter dem Namen Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden besteht eine Dachorganisation für die Bürgergemeinden, Burgergemeinden und Burgerkorporationen des Kantons Basel-Landschaft.

Ziel des Verbandes ist es,

  1. Seine Mitglieder in ihren Aufgaben  zu unterstützen. Dabei geht es um die Verwaltungstätigkeit, das Einbürgerungswesen, das Forstwesen und die Beiträge zum kulturellen Leben in den Gemeinden.
  2. Die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Staat, gesamtschweizerischen Organisationen und Öffentlichkeit zu bündeln und zu vertreten.
  3. Eine Plattform für den Meinungsaustausch unter den Mitgliedern zu bilden
  4. Politisch aktiv zu werden, wenn es darum geht, die Anliegen seiner Mitglieder im öffentlichen Meinungsbildungsprozess zu vertreten
  5. Zum Erfolg und Erhalt selbständiger Bürgergemeinden, Burgergemeinden und   Burgerkorporationen beizutragen.

Zu 1.   Der Verband unterstützt seine Mitglieder in Ihren Aufgaben, indem er:

  • nach Bedarf  Hilfe bei der Bewältigung administrativer Probleme bietet. (Kostenstrukturen, Musterreglemente, Musterverträge, usw.)
  • Im Einbürgerungswesen für eine Abstimmung der Vorgehensweisen unter den Mitgliedern sorgt, entsprechende Hilfsmittel (Ablaufschemas, Leitfaden usw.) bereitstellt, bei den kantonalen Instanzen sicherstellt, dass eine dem Aufwand entsprechende Entschädigung (Gebühren) verlangt werden kann, und, wenn notwendig, bei den kantonalen Instanzen für klare und einfache Prozesse sorgt.
  • Er setzt sich dafür ein, dass die Einbürgerungsentscheide durch das Stimmvolk getroffen werden, bzw. politische und nicht administrative Akte sind.
  • Bezüglich Forstwesen die Interessen seiner Mitglieder bündelt, darauf hinwirkt, dass die Gesetzgebung den Bürgergemeinden, Burgergemeinden und Burgerkorporationen eine ökonomische und ökologische Waldnutzung ermöglicht, gemeinwirtschaftliche Leistungen abgegolten werden und der Wald und seine Funktionen der Öffentlichkeit vermehrt bewusst gemacht werden.
  • Bezüglich kulturelle Bestrebungen seine Mitglieder animiert und darauf hinweist, dass auch mit einfachen Mitteln Beiträge zur Belebung der lokalen Kultur und zum Bewusstsein für das grosse kulturelle Erbe geleistet werden können.

Zu 2.   Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder, indem er

  • An Vernehmlassungen auf kantonaler Ebene die Anliegen seiner Mitglieder klar zu Ausdruck bringt;
  • Ebenso im schweizerischen Dachverband die Interessenlage der basellandschaftlichen Bürgergemeinden, Burgergemeinden und Burgerkorporationen darlegt und verteidigt.
  • Durch Stellungnahmen zuhanden der Medien die Aufgaben, Bedeutung und Daseinsberechtigung der Bürgergemeinden, Burgergemeinden und Burgerkorporationen glaubhaft darlegt.
  • Mit gleich und ähnlich gelagerten Verbänden und Organisationen (u.a. Einwohnergemeinden, Waldwirtschaftsverband etc.) regelmässig zusammenarbeitet, dort wo dies zur Durchsetzung der eigenen Interessen als zweckdienlich und nützlich erscheint.

Zu 3.   Der Verband bildet eine Plattform für den Meinungsaustausch unter seinen
Mitgliedern indem er:

  • Die jährlichen Delegiertenversammlungen und Präsidentenkonferenzen entsprechend gestaltet ( Traktanden, Referate, Fachleute usw.)
  • Gegebenenfalls spezielle Tagungen, Besichtigungen usw. organisiert
  • Anregungen, Vorschläge, Praxisbeispiele einzelner Mitglieder allen Verbandmitgliedern zur Verfügung stellt.

Zu 4.   Der Verband wird politisch aktiv, indem er

  • Seine Anliegen durch gute Kontakte zu den Volksvertretern auf eidgenössischer und kantonaler Ebene einbringt
  • Bei konkreten politischen Vorhaben beizeiten Stellung nimmt (Medienmitteilungen, Anschreiben der Volksvertreter, Stellungsnahme in den Medien)
  • Gegebenenfalls in Komitees, Arbeitsgruppen und Interessengruppen mitarbeitet und mit gleich gelagerten kantonalen bzw. regionalen Verbänden kooperiert.

Zu 5.   Der Verband trägt zum Erhalt selbständiger Bürgergemeinden, Burgergemeinden und Burgerkorporationen bei, indem er

  • Durch seine Auftritte und sein Vorgehen für ein positives Image sorgt
  • Sich in Schwierigkeiten befindlichen Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite seht
  • Durch Förderung der Gemeinsamkeiten das Selbstbewusstsein seiner Mitglieder stärkt
  • Gute Beziehungen zu den entsprechenden Verbänden anderer Kantone pflegt.